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Notaris Associats

Über uns

Familienrecht
Immobilienrecht
Erbrecht
Gesellschaftsrech
Die Kanzlei berät Sie bei sämtlichen Fragen in Bezug auf das Immobilienrecht (Kaufverträge, Schenkungsverträge, usw.), das Handels- und Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften, Registeranmeldungen, Umwandlungen, Verschmelzungen, etc.), das Erbrecht (Testamente, Erbverträge, usw.), das Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Güterrechtsvereinbarungen), sowie Beglaubigungen und Vollmachten jeglicher Art.
  • Familienrecht ( Ehe, Scheidung) Der Notar wird im Familienrecht meist im Zusammenhang mit der Beurkundung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung tätig.
  • Immobilienrecht (Kauf und Verkauf, Stiftungen, Hypotheken, Kündigungen von Hypotheken, Neue Gebäuderklarungen).
  • Erbrecht (Testamente, Erben) Die notarielle Beurkundung eines Erbvertrages oder eines Testamentes oder die Beurkundung von Erbscheinsanträgen)
  • Gesellschaftsrecht Gründung /Kauf von Gesellschaften, Vollmachten, Vollmachtsurkunden, Handelsverkauf. Die Gründung einer Aktiengesellschaft, einer GmbH oder einer UG (haftungsbeschränkt) oder die Durchführung von Verschmelzungen oder Umwandlungen von Gesellschaften bedarf der Beurkundung durch einen Notar.

Bei Notaris Associats werden die auf Spanisch, Katalanisch, Englisch, Französisch und Deutsch betreut.

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